Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unterricht

Der Unterricht findet einmal wöchentlich laut vereinbartem Termin statt.

2. Unterrichtsvergütung

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aktuell gültigen Auflistung der Unterrichtskosten auf dieser Seite. Das Unterrichtshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in zwölf gleichen Teilen jeweils am 1.oder 15. eines Monats (je nach Vereinbarung) im Voraus auf mein Konto zu überweisen. Im Honorar sind keine Lehrmittel enthalten.

2a. Honoraranhebung

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

3. Laufzeit

Der Unterrichtsvertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten ab Beginn des Unterrichts. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist durch einen Vertragspartner gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 3 Monate.

4. Anmeldung

Eine Anmeldung zum Unterricht erfolgt mit der Unterschrift im Anmeldeformular durch den Schüler (bei Volljährigkeit ) bzw. durch einen Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) sowie der Bestätigung durch mich. Eine Anmeldung ist das ganze Jahr über möglich, sofern Plätze frei sind. Dabei sind Platzreservierungen verbindlich. Bei Nichtantritt gilt die normale Laufzeit.

5. Ferien

Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gilt die Ferienordnung für allgemeinbildende Schulen des Landes Bremen sowie die örtliche Regelung für bewegliche Ferientage.

6. Unterrichtsausfall

Es besteht keine Nachholpflicht für vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden oder krankheitsbedingten Ausfall seinerseits. Krankgeschriebene Schüler (mit ansteckenden Krankheiten) sind nicht zum Unterricht berechtigt. Die durch Erkrankung eines Lehrers ausgefallenen Unterrichtseinheiten werden nach Absprache nachgeholt.

7. Kündigung

Der Vertrag kann von den Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende (Monatsende) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Außerordentliche Kündigung

Ein vorzeitiges Ausscheiden des Schülers aus dem Vertrag kann nur in begründeten Fällen wie z.B. Wegzug, längere Krankheit o.ä. auf schriftlichen Antrag genehmigt werden.

9. Datenschutzhinweis

Sämtliche Daten des Schülers werden streng vertraulich behandelt und an keine Dritten weitergegeben. Sie dienen nur der internen Verwaltung.